Koffer Weg, was tun?Im Jahr 2009 wurden weltweit auf Flughäfen rund 25 Millionen Gepäckstücke vermisst, d.h. statistisch betrachtet gehen je 1000 Passagiere 11,375 Gepäckstücke verloren. Es sollte dennoch die Ausnahme sein, dass der eigene Koffer bei der Gepäckausgabe am Ende nicht vom Band rollt.

Ruhe zu bewahren. Es kann mehrere Gründe haben, wieso der Koffer nicht dabei ist: z.B. kann der Koffer vom Transportband gefallen sein oder bei einer knappen Umsteigezeit es einfach nicht an Board geschafft hat. In den meisten Fällen kann die Fluggesellschaft Auskunft geben, wo sich das vermisste Gepäckstück gerade befindet. Die Chancen stehen gut, dass man mit seinem Koffer bald wieder vereint ist.

Über 95 Prozent aller verlorenen Koffer werden innerhalb der ersten fünf Tage nach der Verlustmeldung wieder gefunden und ausgeliefert.

Als kluger Urlauber sollte man nie wertvolle und wichtige Reisesachen wie Geld, Papiere und Schmuck (diese werden bei Verlust auch nicht ersetzt) im aufgegebenen Gepäckstück haben. Diese Dinge gehören ins Handgepäck. Einige Reisende sorgen sogar dafür, dass sie im Handgepäck das Nötigste, wie eine Garderobe für einen Tag dabei haben. Doch wartet man am Gepäckband vergebens auf seinen Koffer, helfen diese Ratschläge wenig.

GepäckausgabeFehlt der eigene Reisekoffer bei der Gepäckausgabe, sollte man sich sofort am Flughafen bei seiner Airline melden und seinen Verlust melden. Oft findet man in der Gepäckhalle einen Schalter der Fluggesellschaft für „Lost & Found“ (= Verloren & Gefunden). Das gleiche gilt übrigens auch, wenn ihr Gepäck auf dem Flug beschädigt wurde. Am Schalter gibt es Formulare um den Schaden zu melden und um später Schadensersatz für die Reparatur oder die Kosten für einen neuen Koffer einreichen zu können. Wer sein Gepäck verloren hat, kann hier ebenfalls ein sogenanntes Notfall-Kit erhalten, das unter anderem eine Zahnbürste und Zahncreme beinhaltet. Bei einigen Airlines gibt es im Kit sogar Unterwäsche. Mit dem Gepäckabschnitt (Sticker mit der Registrierungsnummern für jedes Gepäckstück) lässt sich auch oft gleich nachvollziehen, wie o. e, wo sich der Koffer befindet. Meistens werden Sie nach einer genauen Beschreibung ihres Koffers gefragt und erhalten eine Referenznummer für den Verlustfall. Mit Hilfe der Referenznummer kann der aktuelle Status Ihrer Gepäckermittlung jederzeit online und über eine Hotline telefonisch überprüfen. Ist der Verlust gemeldet und wird der Koffer dann gefunden, so wird dieser baldmöglichst ins Hotel geliefert und das kostenfrei. Mit ein wenig Glück ist der Koffer einfach nur am Abflughafen stehen geblieben und kommt mit dem nächsten Flieger mit.

Am Reiseziel angekommen, fehlen einem dann Waschartikel und die Kleidung. Leider bieten die Airlines für die Überbrückungszeit ohne Gepäck unterschiedlichen Service an. Wer nicht im Handgepäck vorgesorgt hat, sollte sich daher bei der Airline genau erkundigen, was diese anbietet. In der Regel dürfen sich betroffene Fluggäste mit den nötigsten Sachen ausstatten. Das bedeutet aber nicht, dass man losziehen und sich neu ausstatten darf. Alles in Maßen und nur das Nötigste für die Tage ohne Gepäck werden teilweise zurückerstattet. Lufthansa beispielsweise erlaubt den Einkauf des Nötigsten auf Kosten der Firma, allerdings nicht unbeschränkt. Findet sich der Koffer wieder, werden die neu erworbenen Waschartikel zu 100%, und Kleider zu 50% ersetzt.

Sollte der Koffer wirklich verschollen sein und nicht mehr aufzutreiben sein, so bekommt der Reisende seinen Verlust entschädigt. Hier allerdings gibt es keine einheitlichen Verfahren und jede Fluggesellschaft handhabt dieses Malheur anders. Voraussetzung allerdings ist, dass der Verlust der Reisetasche bzw. Koffers am Flughafen direkt gemeldet wurde. Die einzelnen Belege (wie u.a. Flugticket, Gepäckschein, Verlustformular) sollte man so lange aufheben, bis der Koffer wieder aufgetaucht ist, da man diese sonst einreichen muss um eine Erstattung zu erhalten. Nun muss man auch einen längeren Fragebogen ausfüllen, der den Inhalt des Koffers näher beschreibt.

Entsprechend dem Montrealer Abkommen wird pauschal vergütet, ungeachtet des wirklichen Schadens der wirklich entstanden sein mag. Der Maximalbetrag, den man ausbezahlt bekommt liegt bei 1200 Euro. Das hört sich vielleicht auf den ersten Blick nach einer hübschen Summe an, doch nimmt man in den Urlaub nicht unbedingt seine ältesten Klomotten mit. Rechnet man die Summe des Kofferinhalts mal zusammen, so kann es sein, dass der Wert von 1200 Euro sogar schnell überschritten wird, schließlich hat selbst der Koffer ja auch seinen Preis. Wer mit teurem Gepäck reist, für den lohnt sich eine zusätzliche Gepäckversicherung. Wer im Urlaub mit günstigerer Garderobe reist, für den lohnt sich eine Gepäckversicherung nicht unbedingt und man kann sich das Geld sparen.

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